Adäquater Rechtsbeistand: Eine Frage von Leben oder Tod – Welttag gegen die Todesstrafe

Zehnmal schlief der Rechtsanwalt Joe Cannon im laufenden Prozess seines Klienten ein. Wie wichtig ein guter Anwalt ist, weiß wohl jeder, der einmal Gerichtsstreitigkeiten erlebt hat. Bei Joe Cannons Klienten ging es auch nicht um irgendeine Rechtsstreitigkeit, sondern um sein Leben: Calvin Burdine war in Texas wegen Mordes angeklagt. Mehr als einen Pflichtverteidiger konnte er sich jedoch nicht leisten.

Es klingt schockierend, ist aber kein Einzelfall. Die meisten Gefangenen und zum Tode Verurteilten sind mittellos. Zugang zu qualifiziertem Rechtsbeistand haben daher die wenigsten, oft sind staatliche Pflichtverteidiger die einzige Wahl. Man erinnere sich nur an Robert Wyne Holsey, der im Oktober 2004 in Georgia hingerichtet wurde und dessen Anwalt bei jedem Gerichtsprozess stark alkoholisiert erschien. Auch er hatte keine Alternative.

Über Jerome Godinich, der als Pflichtverteidiger in Texas arbeitete, wurde 2009 bekannt, dass er mehrfach Fristen in Todesstrafe-Prozessen verstreichen ließ – teils mit tödlichem Ausgang für seinen Mandanten. Rund 360 Verbrechensfälle bearbeitete er im Jahr, mehr als jeder andere Anwalt.

Dabei liegt es nicht immer am Unvermögen oder mangelndem Willen der Pflichtverteidiger: Schlecht bezahlt fehlen ihnen oft die erforderlichen Mittel, um beispielsweise Zeugen einzuladen oder Gutachter zu bestellen, Ermittlungen durchzuführen, um manipulierte Beweise aus dem Weg zu räumen, oder sie sind aufgrund der vielen Fälle schlichtweg überarbeitet. Manchmal wird ihnen vom Gericht auch gar nicht die Zeit eingeräumt, sich überhaupt auf einen Prozess adäquat vorbereiten zu können.

Noch tragischer wird dies in Fällen, wenn Unschuldige fälschlicherweise zum Tod verurteilt werden und ihnen die Hände gebunden bleiben. So verbrachte Glenn Ford 29 Jahre – fast die Hälfte seines Lebens – im Todestrakt von Louisiana. Für einen Mord, den er nicht begangen hatte. Auch dies ist kein Einzelfall: 172 Todestraktinsassen wurden seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA in den 70er Jahren als unschuldig aus dem Todestrakt entlassen. Manche hatten wie Walter McMillian das Glück einer guten anwaltlichen Verteidigung: Der renommierte und mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnete Anwalt Bryan Stevenson konnte den fälschlicherweise zum Tode Verurteilten nach sechs Jahren aus dem Todestrakt befreien. Glenn Ford aus Louisiana hatte dieses Glück nicht: Sein Anwalt hatte noch nie zuvor vor einer Jury gestanden. Sein Stundenlohn belief sich auf unter 3 Dollar.

Doch liegt es an der Verteidigung, mildernde Umstände für eine Urteilsumwandlung zu präsentieren oder gar die Unschuld zu beweisen. Ein adäquater Rechtsbeistand entscheidet damit über Leben oder Tod.

Weshalb sich der 18. Welttag gegen die Todesstrafe in diesem Jahr genau diesem Thema widmet: Zwar haben inzwischen 142 Staaten weltweit die Todesstrafe abgeschafft, doch befinden sich noch immer über 20.000 Menschen in Todestrakten. Und diesen bleibt häufig der Zugang zum notwendigen Rechtsbeistand in ihrer ohnehin schon aussichtlosen Lage verwehrt.

Poster zum Welttag gegen die Todesstrafe: Rechtsbeistand- eine Frage von Leben oder Tod

Obwohl die Gefangenen in den meisten Ländern per Gesetz ein Recht auf anwaltliche Verteidigung haben. Doch die Praxis sieht oft anders aus: Immer wieder werden Todesurteile ohne faire Gerichtsverfahren gefällt, Insassen von der Außenwelt, einschließlich ihrem eigenen Anwalt, abgeschottet, oder die Gefangenen sind auf staatliche Pflichtverteidiger angewiesen. Schlecht bezahlt, überarbeitet, unerfahren, fehlt diesen oft die notwendige Expertise.

Eines unserer Mitglieder begleitete im letzten Jahr einen Todesstrafprozess in Florida. Eine schockierende Erfahrung für sie, obwohl Menschenrechtlern die Problematik der Pflichtverteidiger eigentlich bewusst ist: „In über zwei Jahren Prozessvorbereitung hatten die Anwälte meinen Freund gerade mal dreimal besucht. Sie wussten nichts über ihn und über den Menschen, dessen Leben sie angeblich retten wollten.“ Die Schuldfrage war bereits geklärt, es ging daher „nur“ noch um das Strafmaß: Todesurteil oder lebenslängliche Haftstrafe. Es liegt dann vor allem an der Verteidigung, mildernde Umstände darzulegen und vor allem die menschliche Seite des Angeklagten zu zeigen.

Doch die Anwälte präsentierten so gut wie nichts. Sie sagten noch nicht einmal etwas über die tiefe Reue aus, die ihr Mandant empfindet. Zugleich wollten sie nicht, dass er selbst aussagt. Die Staatsanwaltschaft stellte ihn als gewissen- und skrupellosen Mörder dar, der das Verbrechen kalkuliert und in vollem Bewusstsein begangen habe.  Dabei hatte er sich zuvor fast tödliche Dosen an Koks injiziert. Der Prozess war schnell zu Ende: 12:0 entschied die Jury. Für ein Todesurteil.

In einigen Ländern sind den Anwälten aber auch die Hände komplett gebunden und das Recht auf eine Verteidigung ist nicht mehr als eine Farce: So wurde der Iraner Shahram Ahmadi im Oktober 2012 zum Tode verurteilt. Neben ihm ein staatlicher Pflichtverteidiger, doch der durfte nichts sagen: „Hinsetzen. Nicht sprechen!“, lautete die Anweisung des Richters an den Anwalt, und nach nur sechs Minuten hatte er das Todesurteil gefällt.

Auch für den nigerianischen Anwalt Vincent Soligbo war es eine harte Lektion, die er bei seiner Arbeit mit Todestraktinsassen zu lernen hatte. Denn die meisten der zum Tode verurteilten Gefangenen in Nigeria können sich gar keinen Anwalt leisten. „Dies führt meistens dazu, dass der Staat die Hinrichtung durch Erhängen ohne vorherige Bekanntmachung anordnet“, so Vincent Soligbo. Viele Todesurteile basieren demnach einzig und allein auf durch Folter erzwungenen Geständnissen. 

Der diesjährige Welttag gegen die Todesstrafe möchte daher ins Bewusstsein rufen, wie wichtig und entscheidend das Recht auf effektiven Rechtsbeistand für Gefangene in jeder Phase ihrer Gerichtsprozesse ist. Einmal in Gefangenschaft, können die Angeklagten selbst fast nichts mehr machen. Umso wichtiger ist, dass sich Staaten an die regionalen und internationalen Menschenrechtsnormen halten, die in den meisten Ländern der Welt einen effektiven Rechtsbeistand garantieren sollen.

Auch die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. versucht, das ihr Mögliche zu tun, und unterstützt Gefangene beispielsweise mit juristischen Büchern. Brian Horn, der in Louisiana zum Tode verurteilt worden war, konnte hierdurch ein Neuverfahren erlangen. Ob sein Todesurteil endgültig umgewandelt wird, steht allerdings noch in den Sternen. Vorrangiges Ziel bleibt nach wie vor, sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen, so dass es zu derart unfairen Prozessen erst gar nicht kommt.

C. Cornelia Goecke

Mitglied der Initiative gegen die Todesstrafe e.V.

Weitere Informationen zum diesjährigen Welttag gegen die Todesstrafe finden Sie auf der offiziellen Website der World Coalition against the Death Penalty:18th World Day Against the Death Penalty: Access to counsel – A matter of life or death

6 Kommentare zu “Adäquater Rechtsbeistand: Eine Frage von Leben oder Tod – Welttag gegen die Todesstrafe”

6 thoughts on “Adäquater Rechtsbeistand: Eine Frage von Leben oder Tod – Welttag gegen die Todesstrafe”

  1. Ich erinnere mich an den Fall Calvin Burdine, bei dem der Verteidiger den Prozess in weiten Teilen verschlafen hat. Es hat mehrere Anläufe gebraucht, bis das in den Berufungsverfahren anerkannt wurde. Zuvor erklärte eine Berufungskammer, im Gesetz stünde nur, dass der Angeklagte ein Recht auf einen Anwalt hat. Nicht, dass dieser auch wach sein müsse… 🙁

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