Japan: Umfrage zeigt über 80 % Befürwortung der Todesstrafe in der Bevölkerung
Eine aktuelle Umfrage der japanischen Regierung zeigt, dass die Unterstützung für die Todesstrafe in der Bevölkerung weiterhin hoch ist. Das Kabinettsamt führt diese Umfrage alle fünf Jahre durch.
In der jüngsten Umfrage gaben 83,1 Prozent der Befragten an, die Todesstrafe zu befürworten. Dies entspricht einem Anstieg von 2,3 Prozent gegenüber der vorherigen Umfrage und markiert das fünfte Mal in Folge, dass die Zustimmung über 80 Prozent liegt.
Die Umfrage fand zwischen Oktober und Dezember 2024 statt und richtete sich an 3000 Personen ab 18 Jahren. Im Gegensatz zu früheren Umfragen, die auf Interviews basierten, wurden dieses Mal Fragebögen verschickt. Trotz gleichbleibender Fragen erklärte das Kabinettsamt, dass ein direkter Vergleich mit früheren Ergebnissen schwierig sei.
Die häufigsten Gründe für die Befürwortung der Todesstrafe waren: „Die Gefühle der Opfer von Straftaten und ihrer Familien können nicht besänftigt werden“ (62,2 Prozent), „abscheuliche Verbrechen sollten mit dem eigenen Leben bezahlt werden“ (55,5 Prozent) und „die Abschaffung der Todesstrafe würde zu einer Zunahme grausamer Verbrechen führen“ (53,4 Prozent).
Die Umfrage zeigt auch eine Veränderung in der öffentlichen Wahrnehmung nach dem Freispruch des ehemaligen Todestraktinsassen Iwao Hakamada. Hakamada, der Jahrzehnte unschuldig im Todestrakt verbrachte, wurde im September 2024 in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.
Infolgedessen stieg der Anteil derjenigen, die die Abschaffung der Todesstrafe befürworten, um 7,5 Prozent auf 16,5 Prozent. Der häufigste Grund hierfür war: „Sie ist irreversibel, wenn es im Prozess zu einem Fehler kommt“.
Japan hat die Todesstrafe seit über zwei Jahren nicht mehr vollstreckt. Die letzte Hinrichtung fand im Juli 2022 statt, als der 39-jährige Tomohiro Kato wegen eines Amoklaufs 2008 in Akihabara gehängt wurde.
Laut japanischem Justizministerium warten derzeit 108 Menschen auf ihre Hinrichtung. Das Strafprozessrecht sieht vor, dass eine Hinrichtung innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen Entscheidung durchgeführt werden muss. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen einer rechtskräftigen Entscheidung und einer Hinrichtung lag von 2014 bis 2023 jedoch bei etwa neun Jahren.