Afghanistan
Die Todesstrafe in Afghanistan
Entwicklungen während der letzten Jahre
Aufgrund der unsicheren politischen Lage durch die Taliban existieren kaum verbindliche Zahlen über verhängte und vollstreckte Todesurteile. Hinrichtungen in Afghanistan kommen sehr häufig unter völliger Willkür zustande. Inhaftierungsbedingungen, Prozesse und Gerichtsverfahren entsprechen daher nicht den internationalen Standards und so basieren Urteile auf durch Folter erzwungenen Geständnissen, unklaren Anschuldigungen und schwammigen Straftaten.

Hinrichtungsmethode und Straftaten, die mit dem Tod bestraft werden können

Die Todesstrafe wird in Afghanistan in der Regel durch Hängen oder Erschießen durchgeführt.
Straftaten, die mit dem Tod bestraft werden können, sind u.a.: Mord, Ehebruch, Homosexualität, Abkehr vom islamischen Glauben oder auch terroristische Aktivitäten. Auch andere „moralische“ Vergehen, wie zum Beispiel „Weglaufen“ von zu Hause (dies betrifft insbesondere Frauen und Mädchen), stehen auf der Strafliste.

In der islamischen Republik findet sowohl das Zivilrecht wie auch das islamische Recht Anwendung. Neben säkularen Gerichten existieren daher zusätzlich islamische Gerichte.
Hinrichtungen in Afghanistan während der letzten 10+ Jahre
Laut Amnesty International (AI) wurden in Afghanistan im Jahr 2008 mindestens 15 Personen hingerichtet. Die Dunkelziffer wird jedoch höher geschätzt. 2012 wurden laut eigener Regierungsangaben 14 zum Tode Verurteilte im Staatsgefängnis gehängt. AI beziffert die Anzahl an Exekutionen für das Jahr 2014 mit mindestens 6 Personen. Für 2015 ist offiziell „nur“ eine Hinrichtung bekanntgegeben worden, als Raees Khudaidad am 28. Februar 2015 exekutiert wurde. Ende 2015 befanden sich fast 400 von Präsident Ghani zum Tode Verurteilte in Gefangenschaft.
Das Jahr 2015 galt aufgrund der unsicheren Lage des Landes als eines der dunkelsten in Afghanistan. Die UNAMA (Assistance Mission in Afghanistan) gab 1592 getötete und über 3000 verletzte Zivilisten aufgrund der Unruhen bekannt. Amnesty International schreibt 70 Prozent aller Todesfälle den Attacken durch die Taliban zu.
Am 8. Mai 2016 gab die Regierung Afghanistans die Hinrichtungen von sechs Männern bekannt. Bei den Verurteilten soll es sich um Terroristen und Anhänger der Taliban, al-Quaida und Haqqari, gehandelt haben. Afghanistans Präsident hatte bereits zuvor angekündigt, schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus anzuwenden. Die Exekutionen waren als Vergeltungsschlag in Folge des Selbstmord-Attentats vom 19. April 2016 durch die Taliban deklariert worden. Bei dem Anschlag waren 58 Zivilpersonen ums Leben gekommen und über 350 weitere Personen verletzt worden.
Für das Jahr 2017 wurden insgesamt fünf Hinrichtungen offiziell bekanntgegeben. 2018 ging man von drei Hinrichtungen aus sowie von mindestens 343 Gefangenen, die sich in Todestrakten befinden.
Quellen und weitere Informationen:
Jahresbericht zur Todesstrafe 2015 (S.60 – S.64) / Jahresbericht zur Todesstrafe 2016 / Jahresbericht zur Todesstrafe 2017 von Amnesty International; „The death penalty will not deliver security in Afghanistan„, Pressebericht von Amnesty International USA vom 9. Mai 2016; „News Afghanistan„, United Nations Human Rights office of the High Commissioner (OHCHR) vom 10. Mai 2016.
Stand: Februar 2020