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12.07.2012 | Singapur: Änderung in der Todesstrafengesetzgebung

Künftig soll in Singapur die Todesstrafe für einige Mord- und Drogenstraftaten nicht mehr automatisch zwingend verhängt werden können.

Zwar wird die Todesstrafe beibehalten und nach wie vor durch Hängen vollstreckt, doch nach einjähriger Überprüfung der zwingend vorgeschriebenen Verurteilung bestimmter Delikte trug man nun der Kritik Rechnung, diese Art der Bestrafung sei zu harsch und summarisch.

Für die Zeit der Überprüfung wurden seit Juli 2011 keine Exekutionen durchgeführt. Sobald der Entwurf der neuen Regelung vorliegt, was im laufenden Jahr der Fall sein könnte, dürfen Häftlinge beantragen, ihre Verurteilung zu revidieren. Bei den gegebenen Mehrheitsverhältnissen ist davon auszugehen, dass die Änderungen vom Parlament nicht beanstandet werden.

In Singapur befinden sich derzeit 35 Personen im Todestrakt, darunter Yong Vui Kong, ein malaiischer Drogenkurier. 2007 wurde er für 47 Gramm Heroin in seinem Besitz zum Tod verurteilt.

Laut offiziellen Angaben wurden zwischen 2004 und 2010 in Singapur 26 Bürger Singapurs und 12 Ausländer hingerichtet.

Innenminister und Stellvertretender Premierminister Teo Chee Hean ist überzeugt, die meisten Einwohner Singapurs begreifen die Todesstrafe als wirksame Abschreckung und halten sie für ein angemessenes Instrument, sehr schwere Delikte zu ahnden. Die Revision sei durchgeführt worden, um sicherzustellen, dass die Gesetze Singapurs mit Veränderungen in der Gesellschaft Schritt halten.

In Zukunft sollen demnach kleine Drogenkuriere, die der Polizei sachdienliche Hinweise liefern, nach Ermessen der Gerichte zu lebenslanger Haft verurteilt werden, sagte Teo.

Justizminister K. Shanmugam ergänzte, dass auch Personen, die jemanden töteten, ohne dies mit Vorsatz zu planen, künftig auf niedrigere Strafen hoffen dürfen.

Sobald festgestellt wurde, dass ein Angeklagter des Mordes oder des Drogenhandels ab einer bestimmten Menge schuldig war, mussten Richter bislang unweigerlich ein Todesurteil aussprechen. Bis dato schreiben die Gesetze dieses Strafmaß vor für Handel mit mehr als 15 Gramm Heroin, 30 Gramm Kokain, 250 Gramm Methamphetamin oder 500 Gramm Cannabis.

Auch der illegale Umgang mit Schussfeuerwaffen sowie Entführung in Verbindung mit geplantem Mord ziehen diese äußerste Strafe automatisch nach sich.

Quelle: Agence France Presse

 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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