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09.05.2014 | Palästinensische Autonomiebehörde: Gaza exekutiert zwei Kollaborateure

Zwei der Kollaboration mit dem israelischen Militär schuldig gesprochene Männer wurden laut dem Innenministerium hingerichtet.

In der Erklärung des Ministeriums heisst es, das Todesurteil von „P.K.“ sei durch Erschießen, das von „G.T.“ durch Hängen vollstreckt worden. Sie hätten gegen Artikel 131, 144 und 148 des palästinensischen Strafrechts verstoßen und seien für Landesverrat und Kollaboration mit feindlichen Gruppen verurteilt gewesen.

Demnach arbeiteten sie den israelischen Besatzern mindestens neun Jahre lang zu. Sie gaben Informationen an das Militär weiter, was Tod und Verwundung mehrerer palästinensischer Widerstandskämpfer und die Zerstörung von Metallwerkstätten zur Folge gehabt habe, außerdem hätten sie neue Kollaborateure angeworben.

Todesurteile bedürfen der Bestätigung durch den Präsidenten.

Seitdem das Mandat von Mahmoud Abbas 2009 auslaufen sollte, habe das von der Hamas gelenkte Innenministerium des Gazastreifens in den Folgejahren 17 Todesurteile vollstreckt, ohne die Genehmigung der Palästinensischen Autonomiebehörde einzuholen.

Die israelische Menschenrechtsorganisation B'tselem gibt an, die Hamas habe im Gazastreifen seit Oktober 2013 insgesamt 16 Personen exekutiert.

Von der Palästinensischen Autonomiebehörde wurden seit 2005 keine Hinrichtungen durchgeführt.

Quelle: International Middle East Media Center

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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