Florida: Aufgehobene Todesurteile dürfen nicht wieder in Kraft gesetzt werden

Der Oberste Gerichtshof von Florida hat am Mittwoch entschieden, dass er die Todesurteile für zwei verurteilte Mörder nicht wieder in Kraft setzen kann, deren Urteile zuvor von den Richtern aufgehoben worden waren – ein Urteil, das letztlich Dutzende von Fällen betreffen könnte.

Die Richter entschieden nun, dass für diese Häftlinge neue Strafanhörungen abgehalten werden müssen. Die beiden wegen Mordes Angeklagten gehören zu den über 100 Fällen in Florida, deren Todesurteile wegen der Frage aufgehoben wurden, ob die Geschworenen einstimmig über die Todesstrafe entscheiden müssten.

„Wir sind uns bewusst, dass eine Neuverhandlung der Todesstrafe in einem Todesstrafprozess zeitaufwendig und kostspielig ist, und das alles auf Kosten der Öffentlichkeit. Diese Erwägungen, so zwingend sie auch sein mögen, geben uns nicht die Erlaubnis, die gesetzlichen Beschränkungen unserer Autorität zu überschreiten“, entschied das Gericht in einem der Fälle.

Die Entscheidungen sind die jüngste Wende in den Bemühungen des Obersten Gerichtshofs von Florida zu entscheiden, ob die Geschworenen einstimmig Todesurteile empfehlen müssen. Das als Hurst bekannt gewordene Urteil aus dem Jahr 2016 erforderte einstimmige Jurys und führte dazu, dass die Richter mehr als 100 Todesurteile in Florida rückwirkend aufhoben.

Im Januar dieses Jahres kam jedoch ein als Poole bekanntes Urteil, das besagte, die Geschworenen müssten doch nicht einstimmig, sondern lediglich mehrheitlich in einem Todesstrafprozess stimmen. Bis dahin hatte der Oberste Gerichtshof neue Richter mit konservativeren Rechtsauffassungen.

Dies veranlasste Staatsanwälte im ganzen Staat, den Obersten Gerichtshof zu ersuchen, Todesurteile, die wegen der einstimmigen Geschworenenfrage aufgehoben worden waren, wieder in Kraft zu setzen. Das Gericht lehnte diese Forderung in seinem Urteil vom Mittwoch ab.

Quelle und weitere Informationen:

Florida high court won’t reinstate vacated death sentences„, AP News vom 25. November 2020