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19.07.2010 | Texas: Richterin Keller bekommt öffentliche Verwarnung

Die staatliche Untersuchungskommission für richterliches Verhalten verwarnte die Vorsitzende Richterin des Texas Court of Criminal Appeals (Texanisches Berufungsgericht) Sharon Keller wegen ihres Verhaltens im Fall eines Antrags in letzter Minute eines Todestraktinsassen.

Eine Gruppe von Anwälten, Menschenrechtlern und anderen Personen hatten gefordert, dass Richterin Keller aus ihrem Amt entlassen würde, da sie dem Ansehen des texanischen Gerichtswesens mit ihren Handlungen schwer geschadet habe. Die Anwälte Kellers hatten argumentiert, dass die Richterin sich richtig verhalten habe.

Am 25. September 2007 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gegen die Mittagszeit, den Fall von zwei Todestraktinsassen aus Kentucky anzuhören, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektion ging. Die Anwälte Richards schrieben daraufhin einen Antrag, die für den gleichen Abend angesetzte Hinrichtung ihres Mandaten auszusetzen, bis der Supreme Court im Fall der Insassen aus Kentucky entschieden hatte. Eine für den gleichen Tag geplante Hinrichtung in Florida wurde aus diesem Grund ausgesetzt und auch in Texas wurden nach dem 25.9.07 bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshof im Mai 08 keine Hinrichtungen durchgeführt.

Doch die Anwälte Richards hatten Probleme mit dem Drucker und riefen daher im Gericht an mit der Bitte, dieses 20 Minuten länger offen zu halten, damit sie den Antrag einreichen könnten. Richterin Keller ließ durch einen Angestellten ausrichten, das Gericht schließe um 17 Uhr und Richards wurde noch am gleichen Abend hingerichtet.

Der Untersuchungsausschuss entschied, Richterin Keller habe durch ihr Verhalten im Jahr 2007 dem Ansehen des Gerichtswesens in Texas geschadet und verwarnte sie daher öffentlich. Die Anwältin Kellers teilte mit, dass sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen würde.
(Quelle: Houston Chronicle)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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