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02.07.2015 | Arkansas schiebt vorerst Hinrichtungen auf

Pressesprecher gaben bekannt, dass der Staat Arkansas aufgrund eines schwebenden Verfahrens bezüglich des Gesetzes für tödliche Injektionen und eines fehlenden Hinrichtungsprotokolls, vorerst jegliche Hinrichtung aufschiebt.

Am Montag wurde vom Obersten US-Gerichtshof mit einem Voting von 5-4 entschieden (nach einer Klage von Insassen des Oklahoma Todestraktes), dass das zweifelhafte Medikament Midazolam für eine Hinrichtung verwendet werden darf.

33 Gefangene warten im Todesstrakt von Arkansas auf ihre Hinrichtung. Acht von ihnen haben ihre Berufungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft und könnten umgehend hingerichtet werden.

Quelle und ausführlicher Bericht:
www.arkansasonline.com/news/2015/jun/30/litigation-lack-of-protocol-keep-state-/
(Jeannie Roberts, 30.06.2015)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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