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07.12.2017 | Indien: Hinrichtungsaufschub für an Massenexplosion von 1993 Beteiligten

Das Oberste Gericht in Neu-Delhi hat einen Hinrichtungsaufschub für den wegen der Massenexplosion in Mumbai im Jahr 1993 zum Tode verurteilten Attentäter gewährt.

Bei der Explosion am 12. März 1993 in Mumbai, dem früheren Bombay, waren 257 Menschen ums Leben gekommen, 718 erlitten schwere Verletzungen bis zu Behinderungen. Im Zusammenhang mit dem Attentat wurden rund hundert Menschen verurteilt, elf davon erhielten die Todesstrafe, die in den meisten Fällen jedoch in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt wurden. 1995 wurde einer der vermeintlichen Drahtzieher, Yakub Memon, hingerichtet. 

Das Oberste Gericht in Indien entschied nun, dem ebenfalls wegen der angeblichen Beteiligung an dem Attentat zum Tode verurteilten Tahir Merchant einen Hinrichtungsaufschub zu gewähren. Merchant soll einer der Hauptakteure bei den Bombenanschlägen gewesen sein. Eine weitere Anhörung wurde für März im nächsten Jahres angesetzt. 

Die übliche Hinrichtungsmethode in Indien ist Hängen. Obwohl sich über 450 zum Tode Verurteilten in indischen Todesstrakten befinden, wird die Todesstrafe in den seltesten Fällen vollstreckt. Seit der Hinrichtung Yakub Memons im Jahr 1995 wurden keine weiteren Exekutionen durchgeführt. Memons Hinrichtung war eine von insgesamt drei, die im Zeitraum von zehn Jahren in Indien vollzogen worden war. 

Quelle und weitere Informationen:

"1993 Mumbai blasts: Supreme Court stays execution of death row convict", The Economic Times vom 4. Dezember 2017; "Indien exekutiert verurteilten Planer der Mumbai-Anschläge von 1993", Spiegel online vom 30. Juli 2015; "Death Penalty Database", Cornell Center on the Death Penalty Worldwide, abgerufen am 7. Dezember 2017. 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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