USA: Zwei zum Tod verurteilte Häftlinge lehnen Joe Bidens Gnadenakt ab – Stellungnahme

Die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. hat sich in den vergangenen Wochen vehement für die Kampagne eingesetzt, Präsident Joe Biden für die Umwandlung der Todesurteile auf US-Bundesebene zu gewinnen.

Heute lernten wir durch den Artikel „Two death row inmates reject Biden’s commutation of their life sentences“ auf NBC-News eine andere Perspektive kennen.

Wir veröffentlichen unsererseits dazu folgende Stellungnahme:

Die Initiative gegen die Todesstrafe e.V. hat mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen, dass zwei der 37 US-Bundesgefangenen, deren Todesurteile von Präsident Joe Biden in lebenslange Haftstrafen umgewandelt wurden, diese Form der Begnadigung ablehnen.

Shannon Agofsky (53) und Len Davis (60) begründen ihre Verweigerung der Urteilsumwandlung damit, dass diese ihren Berufungsverfahren und Versuchen, ihre Unschuld zu belegen, schade – nur wer zum Tod verurteilt ist, habe den Anspruch auf verschärft intensive Überprüfung ihrer Verurteilung.

Die Initiative gegen die Todesstrafe e.V., die sich aktiv der Kampagne, Präsident Biden zur Umwandlung aller Todesurteile auf Bundesebene und militärischer Basis zu bewegen, angeschlossen hat, bedauert, dass die Nachricht von der Umwandlung der Todesurteile in lebenslange Haftstrafen nicht für alle 37 Betroffenen Grund zur Freude war.

Wir haben Verständnis für die Entscheidungen von Mr. Agofsky und Mr. Davis. Wir sehen darin weder eine grundsätzliche Ablehnung der Kampagne, Präsident Biden zur Umwandlung der Todesurteile auf US-Bundesebene zu bewegen, noch eine Befürwortung der Todesstrafe an sich.

Der entscheidende Aspekt ist vielmehr, dass es schlicht inakzeptabel ist, wenn verurteilte Gefangene befürchten müssen, als „Lebenslängliche“ in gerichtlichen Berufungsverfahren schlechtere Karten zu haben als zum Tod verurteilte Häftlinge.

Wir sehen demzufolge in der Haltung von Mr. Agofsky und Mr. Davis kein Argument für die Todesstrafe, sondern eine Kritik am amerikanischen Rechtssystem, das einmal mehr seine mangelnde Gerechtigkeit belegt, wenn zum Tod verurteilte Gefangene in Berufungsverfahren bessere Chancen haben als Lebenslängliche – oder dies zumindest befürchten müssen.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V.