Bangladesch: Gesetzesänderung zur Verhängung der Todesstrafe bei Vergewaltigung bestätigt

Die am 13. Oktober von der Regierung in Bangladesch beschlossene Gesetzesänderung zur Verhängung der Todesstrafe bei Vergewaltigungen wurde inzwischen bestätigt. Die Gesetzesänderung war die Reaktion auf landesweite Proteste, die Anfang Oktober aufgrund der hohen Anzahl an Sexualverbrechen stattfanden.

Bangladesch verzeichnet seit langem eine hohe Rate an Sexualverbrechen: Jährlich werden tausende von Vergewaltigungen an Frauen verzeichnet. Während der Covid-19-Pandemie wurden alleine zwischen April und August dieses Jahres 632 Fälle von Vergewaltigungen und 142 Fälle von versuchter Vergewaltigung gemeldet. Im Durchschnitt wurden damit vier Frauen pro Tag während der Pandemie vergewaltigt.

Am 5. Oktober folgten öffentliche Demonstrationen und Proteste aufgrund der mangelnden Sicherheit für Frauen in dem Land. Die Regierung beschloss daraufhin am 13. Oktober eine Änderung des Strafgesetzes, welches zukünftig die Todesstrafe als höchstes Strafmaß bei Vergewaltigungen vorsieht.

Menschrechtsorganisationen wie die Organisation für Weltfrieden (The Organisation for World Peace) sehen die Entscheidung höchst kritisch: Die bisher lebenslänglichen Freiheitsstrafen bei Vergewaltigungen hätten in Bangladesch zu keiner Reduzierung der Sexualverbrechen geführt, so die Organisation für Weltfrieden. Folglich sei auch bei der Verhängung von Todesurteilen mit keinem Rückgang der Sexualverbrechen zu rechnen. Die Lösung müsse daher auf anderer Ebene gesucht werden, zumal die hohe Rate an Sexualverbrechen in einem sozial-gesellschaftlichen Kontext stehe.

Quelle und weitere Informationen:

Bangladesh Approves Death Penalty For Rape Amid Protests„, The Organization for World Peace vom 2. November 2020; „Bangladesh Introduces Death Penalty For Rape„, The Organization for World Peace vom 2. November 2020.